🏠 Naturfreundehaus oder Rastplatz mieten

Ob für eine interne Vereinsveranstaltung oder ein gemütliches Beisammensein im Grünen – wir bieten unseren Mitgliedern und Gästen die passenden Räumlichkeiten. Da uns der Erhalt unserer Anlage am Herzen liegt, unterscheidet sich die Nutzung je nach Objekt:

  • Naturfreundehaus: Die Vermietung des Hauses steht exklusiv unseren aktiven Mitgliedern zur Verfügung, die sich in den letzten 12 Monaten aktiv am Vereinsleben beteiligt haben (z.B. Arbeitseinsätze, Thekendienst oder Unterstützung bei Events).
  • Rastplatz „Schauinsland“: Unser schöner Außenbereich kann sowohl von Mitgliedern als auch von Nicht-Mitgliedern, Firmen oder anderen Vereinen angefragt werden.

Besonderer Hinweis zum Standort:

Unser Haus und der Rastplatz liegen inmitten eines wertvollen Landschaftsschutzgebietes. Wir genießen hier die Privilegierung, in dieser einzigartigen Natur feiern zu dürfen. Im Sinne eines guten Miteinanders mit der Tierwelt und unseren Nachbarn ist daher zwingend auf die Lautstärke zu achten (keine übermäßige Beschallung im Außenbereich).

So funktioniert die Anfrage:

  1. Objekt wählen: Entscheide dich im Formular zwischen „Naturfreundehaus“ (nur für aktive Mitglieder) oder „Rastplatz“.
  2. Termin prüfen: Wähle einen freien (grünen) tag im Kalender aus.
  3. Anfrage senden: Fülle das Formular vollständig aus. Falls du besondere Wünsche hast oder eine individuelle Absprache (z. B. für Schulen oder mehrtägige Projekte) benötigst, nutze hierfür einfach das Feld „Ihre Nachricht (optional)“. Deine unverbindliche Buchungsanfrage geht direkt an unseren Vorstand zur Prüfung.

Belegungsplan

Frei
Belegt
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Naturfreundehaus

Nur aktive Mitglieder

Rastplatz

Auch Nicht-Mitglieder

Bitte wählen Sie einen Tag im Kalender aus.
Bitte Namen eingeben.
Bitte nur Zahlen/Leerzeichen/+/- eingeben.
Bitte eine gültige E-Mail Adresse eingeben.
Diese Bestätigung ist für die Hausmiete erforderlich.
Zustimmung erforderlich.

Entgeltsatzung Naturfreundehaus und Rastplatz

Das Naturfreundehaus wird grundsätzlich vermietet an
  • a) Vereinsmitglieder, die sich während der Öffnungszeiten von Mai bis Oktober eines jeden Jahres an der Bewirtung der Gäste des Naturfreundehaues beteiligen und somit die ordnungsgemäße Handhabung der Geräte und der Einrichtung insbesondere im Schankraum gewährleisten. Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 50 EURO (z.B. zur Deckung von Reinigungskosten) zu entrichten. Personen nach Absatz a) haben gegenüber Personen nach Absatz b) Vorrang.
  • b) Vereinsmitglieder, die sich während der Öffnungszeiten von Mai bis Oktober eines jeden Jahres an der Bewirtung der Gäste des Naturfreundehaues nicht beteiligen, allerdings die Bewirtung durch eine Person siehe Absatz a) gewährleistet wird. Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 50 EURO (z.B. zur Deckung von Reinigungskosten) zu entrichten.
  • c) Vereine, Kindergärten, Schulen etc. wenn die Bewirtung des Naturfreundehaues durch eine Person nach Absatz a) gewährleistet ist. Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 25 EURO zu entrichten.
  • d) Firmen, Gruppen pp, wenn eine Person nach Absatz a) die Bewirtung gewährleistet. Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 100 EURO zu entrichten.
  • e) Firmen, Gruppen pp, bei kurzzeitigem Aufenthalt, wenn eine Person nach Absatz a) die Bewirtung gewährleistet. Die Nutzung ist unentgeltlich. Eine Spende wird gern entgegengenommen.
  • f) In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand über die Höhe des Nutzungsentgeltes. (z.B. Vorstandsitzungen von Vereinen kostenlos)
  • g) Alle Getränke sind von den Naturfreunden zu beziehen (Ausnahmen bedürfen einer Absprache).
  • h) Während der Heizperiode wird zusätzlich eine Energiepauschale in Höhe von 25 EURO erhoben.
Der Rastplatz wird vermietet an
  • a) Vereinsmitglieder. Die Nutzung ist unentgeltlich.
  • b) Nichtmitglieder.Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 50 EURO zu entrichten.
  • c) Vereine, Kindergärten, Schulen etc. Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 25 EURO zu entrichten.
  • d) Firmen, Gruppen etc. Für die Nutzung ist ein Entgelt in Höhe von 100 EURO zu entrichten.
  • e) In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand über die Höhe des Nutzungsentgeltes.
  • Einzelheiten (z.B. Kaution) regelt der Benutzungsvertrag.
Stand Februar 2026
Bitte akzeptieren Sie die Satzung.
v1.3.1
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